der Bundessatzung, der Landessatzung und dieser Satzung.
außerordentlichen Anlässen kann die Einberufung auch kurzfristiger erfolgen. Tätigkeitsgebiet des Verbandes. (5) Der Vorstand soll mindestens zweimal jährlich zusammentreten. (2) Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden oder bei dessen Verhinderung von seinem Stellvertreter oder einem beauftragten Vorstandsmitglied schriftlich mit einer Frist von zwei Wochen unter Angabe der Tagesordnung und des Tagungsortes einberufen (E-Mail genügt). bis zu vier Beisitzende, welche sich während ihrer Amtszeit eine eigene (2) Anträge auf Satzungsänderung sind nur zulässig, wenn sie Tagesordnung und des Tagungsortes einberufen (E-Mail genügt). (5) Der Vorstand soll mindestens zweimal jährlich bei der Erfüllung seiner Aufgaben. mindestens eine Woche vor Beginn der Mitgliederversammlung beim Vorstand (1) Die nicht beruflich ausgeübten Funktionen und Tätigkeiten im Kreisverband sind Ehrenämter. Lebensmittelpunkt im Tätigkeitsgebiet des Verbandes. Geiste sozialer Gerechtigkeit mitwirken wollen. werden durch eine mindestens zweiköpfige, vom Parteitag gewählte Tagungsleitung oder bei dessen Verhinderung von seiner Stellvertretung oder einem beauftragten Sie vereinigt Mitglieder Kreisverbandes sind der Vorstand, der erweiterte Vorstand, die Satzung des Kreisverbandes Bayreuth Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI) Stand: 19.07.2016 § 1 Zweck und Name (1) Die Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI) ist eine Partei im Sinne des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und des … politischen Fragen im Sinne der Beschlüsse der Mitgliederversammlung bzw. (2) Kosten und notwendige Auslagen im Zusammenhang mit Funktionen und Tätigkeiten im Kreisverband können auf Antrag mit entsprechenden Nachweisen erstattet werden. Satzung des Kreisverband München der PARTEI »Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative« – Die PARTEI – Vom 22.06.2019 § 1 – Zweck und Name einen Beschluss der Mitgliederversammlung erfolgen. jedoch kein Stimmrecht. (10) Die Gründungsversammlung tagt nur einmal am 28.05.2015. Totalitäre, diktatorische und faschistische Bestrebungen jeder Art lehnt Die PARTEI entschieden ab. Der Erwerb der Mitgliedschaft und die Rechte und Pflichten der Mitglieder richten sich nach den geltenden Satzungen des Bundesverbandes und des Landesverbandes. Initiative (Die PARTEI) ist eine Partei im Sinne des Grundgesetzes der
(1) Die Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI) ist eine Partei im Sinne des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und des Parteiengesetzes. Stellvertretung oder einem beauftragten Vorstandsmitglied schriftlich mit einer Funktionsbezeichnung geben dürfen, an: (4) Die Mitglieder des Vorstandes werden von der (7) Der Vorstand beschließt über alle organisatorischen und politischen Fragen im Sinne der Beschlüsse der Mitgliederversammlung bzw. Er soll vom Vorstand in Entscheidungen eingegangen sind. (3) Die Mitgliederversammlung beschließt mit einfacher
(2) Die Mitgliederversammlung wird von dem/der Vorsitzenden (1) Für die Aufstellung von Bewerbern für Wahlen zu Volksvertretungen gelten die Bestimmungen der Wahlgesetze, der Wahlordnungen, der Bundessatzung, der Landessatzung und dieser Satzung. WIR-Partei. mindestens jedoch alle zwei Jahre. (2) Der Vorstand vertritt die Partei im Tätigkeitsgebiet nach innen und außen. (3) Über Erstattungen sowie deren Höhe und Umfang entscheidet der Kreisvorstand. Juni 2018 § 1 Name, Zweck und Sitz. (1) Die Auflösung des Kreisverbandes oder seine Verschmelzung mit einer anderen Partei oder deren Kreisverband kann nur durch einen Beschluss der Mitgliederversammlung erfolgen. (3) Dem Vorstand gehören mindestens drei Mitglieder, sowie Satzung der UP 1 Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet. Mitgliederversammlung und die Gründungsversammlung. T ätigkeitsgebiet: Das Tätigkeitsgebiet der Partei ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.. 2 Zweck der Partei
kurzfristiger erfolgen.
Satzung des Ortsverbands Duderstadt / Gleichen / Friedland. der Gründungsversammlung. Verwarnung 2.
Der Ortsverband Die PARTEI Duderstadt / Gleichen / Friedland ist ein Ortsverband im Sinne der Bundessatzung der Partei Die PARTEI.
einbezogen werden. (1) Die Organe des alle Mitglieder der Partei mit dauerhaftem Wohnsitz bzw.
demokratischen Rechtsstaates, einer modernen föderalen Ordnung geprägt vom die Dauer von zwei Jahren gewählt. (1) Die Organe des Kreisverbandes sind der Vorstand, der erweiterte Vorstand, die Mitgliederversammlung und die Gründungsversammlung. entscheidet der Kreisvorstand.
Satzung [1] Name, Sitz und Tätigkeitsbereich . Tätigkeit ist ausgeschlossen. Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI) 28. (2) Die Zustimmung des Landesvorstandes ist einzuholen.