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Das Schiedsgericht besteht aus drei Richtern und zwei Ersatzrichtern.
Gebietsgliederungen tragen den Namen DOS mit dem Zusatz des jeweiligen … Dies hat gegenüber der Maßnahme aufschiebende Wirkung. (2) Über einen Antrag auf Satzungsänderung kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens vier Wochen vor Beginn des Bundesparteitages beim Bundesvorstand eingegangen ist. (3) Bei ordentlichen Bundesparteitagen können Anträge zur Tagesordnung bis zu drei Wochen vor dem Parteitag gestellt werden, danach sind nur noch Anträge für „Sonstiges“ (nicht beschlussfähig) möglich. 0000001211 00000 n Als Leitbild hat die Partei die 4 Säulen: Die Säule der Freiheit, der Machtbegrenzung, des liebe- und achtungsvollen Umgangs und der Schwarmintelligenz. xref
(1b) Verliert ein Mitglied ohne deutschen Wohnsitz die deutsche Staatsbürgerschaft oder gibt ein Mitglied ohne deutsche Staatsbürgerschaft den deutschen Wohnsitz auf, entscheidet der Bundesvorstand, ob die Mitgliedschaft endet.
0000003267 00000 n
des jeweiligen Staates.
In der schriftlich zu begründenden Abmahnung ist das Mitglied darauf hinzuweisen, dass das beanstandete Verhalten im Wiederholungsfall oder ein vergleichbares Verhalten weitergehende Ordnungsmaßnahmen nach sich ziehen können. 302 23 August 2004. (9) Mitgliederversammlungen sind mindestens jährlich abzuhalten. (1) Die nicht beruflich ausgeübten Funktionen und Tätigkeiten in der PARTEI sind Ehrenämter. Und die Partei-Programm-10 Liste ist NEU, falls Ihr es noch nicht gesehen habt. (4) Der Bundesparteitag beschließt mit einfacher Mehrheit über die in § 9 PartG niedergelegten Angelegenheiten. Für alle Wahlen des Landesparteitags ist die einfache Mehrheit erforderlich.Der Landesvorstand tritt mindestens zweimal jährlich persönlich oder in Form einer Telefonkonferenz zusammen. (6) Die Gründungsversammlung tagt nur einmal am 2.
Eine Barkasse ist zu vermeiden. Satzung AfD NRW 2017-08-01T01:58:29+02:00. (1b) Die Bundespartei führt den Namen „Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative“ und die Kurzbezeichnung „Die PARTEI“.
(1) Änderungen der Bundessatzung können nur von einem Bundesparteitag mit einer einfachen Mehrheit beschlossen werden. 0000003314 00000 n
(3) Die Tätigkeit der PARTEI erstreckt sich auf die Bundesrepublik Deutschland. 304 0 obj<>stream 0000000016 00000 n Die Mitgliedschaft in der PARTEI wird aufgrund dieser Satzung erworben. Bei überschneidenden Tätigkeitsgebieten treffen die betroffenen Gebietsverbände alle den Wahlkreis betreffenden Entscheidungen gemeinsam. 2 .
(7) Der Bundesvorstand beschließt über alle organisatorischen und politischen Fragen im Sinne der Beschlüsse des Bundesparteitages bzw. Satzung Bundesebene §1.
(5) Verstöße von Verbänden können mit folgenden Ordnungsmaßnahmen geahndet werden:(6) Landesvorstände haben die Verhängung von Ordnungsmaßnahmen – mit Ausnahme von Verwarnungen und Verweisen – unverzüglich dem Bundesvorstand mitzuteilen und zu begründen. 5 PartG folgende Ordnungsmaßnahmen verhängen:4. Die Abstimmung über das Wahlverfahren kann in offener Abstimmung stattfinden, wenn sich die Mehrheit der Mitgliederversammlung dafür ausspricht.Der Vorsitzende, der 1., 2. und der 3. stellvertretende Vorsitzende bilden den geschäftsführenden Vorstand.
Die Amtszeit beträgt zwei Jahre. 302 0 obj<> endobj (3) Höhe und Umfang der Erstattungen werden vom Bundesvorstand und von den Landesverbänden für ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich einheitlich geregelt.Copyright © Die PARTEI — Alle Rechte vorbehalten | »Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative« § 10 – Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen Der Vorstand kann einzelne Vorstandsmitglieder als Vertreter oder mehrere Vorstandsmitglieder als gemeinschaftliche Vertretung nach außen ermächtigen.– zwei Mitglieder ohne besonderen Geschäftsbereich (obG)Die Mitglieder des Vorstandes werden vom Landesparteitag in geheimer Wahl für die Dauer von zwei Jahren gewählt.
Ein Anspruch auf Rückzahlung von Beiträgen besteht nicht.
0000001030 00000 n (2c) Das Schiedsgericht kann statt einer verhängten oder beantragten Ordnungsmaßnahme auch eine mildere Ordnungsmaßnahme verhängen.
(1) Jedes Mitglied hat das Recht und die Pflicht, im Rahmen dieser Satzung die Zwecke der PARTEI zu fördern und sich an der politischen und organisatorischen Arbeit der PARTEI zu beteiligen. Alternativ kann die Einberufung über die Ankündigung der PARTEI-Homepage und im PARTEI-Organ erfolgen. Amtsenthebung gewählter Organe innerhalb des Gebietsverbands.Über die Ordnungsmaßnahmen i.S.d.